Hinweisgeberschutzsystem
Unser Hinweisgeberschutzsystem bietet die Möglichkeit, Regelverstöße und
Verdachtsmomente die Governance (Regeln, Verfahren oder Gesetze, nach
denen ein Unternehmen geführt oder betrieben wird) / Compliance
(Einhaltung gesetzlicher Vorschriften) betreffend sowie Verstöße gegen
Menschenrechte oder Umweltthemen im Sinne des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beim zuständigen Unternehmen zu
melden. Es soll insbesondere dann davon Gebrauch gemacht werden, wenn
andere Möglichkeiten (z.B. bestehende Systeme wie CIRS,
Beschwerdemanagement, Meldung bei Geschäftsführung/Vorgesetztem) nicht
genutzt werden können oder negative Konsequenzen befürchtet werden.
Our whistleblower protection system offers the possibility to report
violations of rules and suspicions concerning governance (rules,
procedures or laws according to which a company is managed or operated)
/ compliance (adherence to legal requirements) as well as violations of
human rights or environmental issues within the meaning of the Supply
Chain Due Diligence Act to the responsible company. In particular, this
should be used if other options (e.g. existing systems such as CIRS,
complaint management, reporting to management/supervisor) cannot be used
or negative consequences are feared. For contact options, see point 11.
FAQ zum Hinweisgeberschutzsystem
-
Was ist das Hinweisgeberschutzsystem?
Das Hinweisgeberschutzsystem dient dazu, in guter Absicht
festgestellte Regelverstöße und Verdachtsmomente nach dem
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) intern melden zu können ohne
negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Das System unterstützt uns
als lernende Organisation und führt zu einer gelebten Fehlerkultur.
-
Zu welchen Themen kann ich eine Meldung abgeben?
Hinweise oder seriöse Verdachtsfälle gegen geltendes Recht
(bspw. Straftaten) oder interne Regeln (Richtlinien oder
Verhaltensgrundsätze) der DGD-Stiftung gGmbH oder einer ihrer
Einrichtungen. Auch Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltthemen
bei Vertragslieferanten im Sinne des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können und sollen angezeigt
werden.
Beispiele sind:
- Korruptionsdelikte wie Bestechung/Bestechlichkeit
- Missbrauch vertraulicher Informationen
- Diebstähle
-
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie
Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung
Für Hinweise oder Beschwerden hinsichtlich z. B. langer Wartezeiten,
Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung oder Pflege, vermeintlich
unhöflichen Verhaltens unseres Pflegepersonals oder vermeintlich
schlechten Essens ist weiterhin das Beschwerdemanagement des
jeweiligen Unternehmens zuständig. Für interne Meldungen von
unerwünschten Ereignissen werden die bestehenden internen Meldeportale
genutzt.
-
Wer kann sich melden?
Insbesondere unsere Mitarbeiter*innen sollen sich gesichert
fühlen, Verstöße und Verdachtsmomente melden zu können. Darüber hinaus
steht das Hinweisgeberschutzsystem auch Patient*innen, Bewohner*innen,
Angehörigen, Besucher*innen sowie Geschäftspartner*innen offen.
-
Welchen Inhalt sollte eine Meldung haben?
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden
kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen
berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Bitte achten Sie als Hinweisgeber*in darauf, dass Ihre Beschreibungen
auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist
es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
-
An wen kann ich mich wenden?
Hinweisgeber*innen können sich an den Hinweisgeber-Beauftragten
und seine Stellvertretung wenden:
hinweisgeber@dgd-stiftung.de
-
Kann ich mich als Mitarbeiter*in auch an Vorgesetzte wenden?
Unbedingt! Wir stehen für eine offene und respektvolle
Unternehmens- und Fehlerkultur, in der Regelabweichungen transparent
kommuniziert werden dürfen und sollen.
-
Können mir durch die Nutzung des Hinweisgeberschutzsystems
Nachteile entstehen?
Hinweisgeber*innen, die gutgläubig ein vermutetes Fehlverhalten
melden, werden in keiner Weise benachteiligt oder sanktioniert, auch
wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen
sollte. Eine bewusste Diskriminierung oder Verunglimpfung wegen der
Abgabe einer Meldung bzw. eines Hinweises wird als Verstoß gegen
unsere Verhaltensgrundsätze angesehen.
Wir gehen allerdings auch davon aus, dass eine Meldung von
Fehlverhalten in gutem Glauben getätigt wird, da wir falsche
Anschuldigungen, beispielsweise aufgrund eines persönlichen Unmuts
gegen eine andere Person nicht tolerieren. Falsche Anschuldigungen
erachten wir als schwerwiegenden Verstoß. Böswillige bzw. bewusste
Falschanschuldigungen werden gegen die meldende Person geahndet
werden.
-
Wie kann ich mich melden?
Eine Meldung kann per E-Mail erfolgen (hinweisgeber@dgd-stiftung.de ), auf Wunsch kann hier auch eine persönliche Begegnung vereinbart
werden. Anonyme Hinweise werden ebenfalls behandelt. Unseren
Mitarbeiter*innen steht zudem die Nutzung des Meldeportals im
Intranet/Nexus-Curator offen.
-
Was passiert nach der Meldung?
Die Hinweisgeber*innen erhalten auf dem Wege des Hinweises
(E-Mail oder Nexus-Curator) eine Eingangsbestätigung innerhalb von
sieben Tagen. Die Hinweise werden vertraulich, fachkundig und
sorgfältig geprüft und aufgearbeitet. Innerhalb von maximal drei
Monaten erhalten die Hinweisgeber*innen Rückmeldung über den Sachstand
und Folgemaßnahmen.
-
Wie genau muss ich mir eine Aufarbeitung vorstellen?
Die Aufarbeitung findet regelmäßig in Absprache mit der/dem
jeweiligen Hinweisgeber*in statt. Insbesondere Informationen, die
Rückschlüsse über die meldende Person geben können, werden nicht ohne
entsprechende Rücksprache und Erlaubnis weitergegeben.
-
Sonderfall „Verstöße gegen das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“
Die Aufarbeitung findet regelmäßig in Absprache mit der/dem
jeweiligen Hinweisgeber*in statt. Insbesondere Informationen, die
Rückschlüsse über die meldende Person geben können, werden nicht ohne
entsprechende Rücksprache und Erlaubnis weitergegeben.
-
Special case "Violations of the Supply Chain Due Diligence
Act"
The DGD Stiftung gGmbH has appinted a separate officer to follow
up on reports of violations of the Supply Chain Sourcing Obligations
Act. For reports on this topic, please also use the e-mail address
hinweisgeber@dgd-stiftung.de . Further processing will then be carried out by our own
representative.
Kontakt
Beauftragter Hinweisgeberschutzsystem
Sebastian Hasch
Leiter Zentraler Dienst DGD-Akademie, Geschäftsstellenleiter
Theologischer Beirat
Stellvertretende Beauftragte Hinweisgeberschutzsystem
Heike Anders
Leiterin Zentraler Dienst Qualitäts- und Risikomanagement
Beauftragter Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Christoph Maurer
Leiter Zentraler Dienst Compliance und Revision
E-Mail:
hinweisgeber@dgd-stiftung.de